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Glossar

A B D E G K N S T V

A

Ansprechstellen

A

Auswirkungen von Missbrauch: Symptome und Signale

Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Missbrauchssituationen ahnen, dass sie als Objekte behandelt werden. Die geäußerte Zuneigung gilt nicht ihnen als Person, sondern sie dient der Anbahnung einer sexuellen Handlung. Das ist erniedrigend, macht hilflos, wütend und traurig. Das Selbstwertgefühl leidet darunter.

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Signale, die eindeutig und ausschließlich auf sexuellen Missbrauch hinweisen! Alle Signale können auch andere Ursachen haben, die Signale können sehr gegensätzlich sein.

Erste deutliche Auffälligkeiten können stark veränderte Verhaltensweisen sein, wie plötzliche Verhaltensänderungen ohne Grund. Betroffene Kinder oder Jugendliche können die Geschehnisse nur schwer verarbeiten und verkraften. Sie sind häufig nicht in der Lage über die schwierige Situation zu sprechen. Als Folge kann ein plötzlich verängstigtes, verschlossenes, schwermütiges oder aggressives Verhalten auftreten.

Hinter den Symptomen können aber auch andere Notlagen stecken, deshalb sollten keine vorschnellen Schlüsse gezogen werden. Dabei ist wichtig: Wenn Kinder Symptome zeigen, brauchen sie unabhängig von der Ursache Aufmerksamkeit!

B

Bei uns nicht!

"Bei uns nicht!" ist das Aktionsprogramm zur Prävention von sexualisierter Gewalt der Evangelischen Jugend in Bayern. 2003 ist es entstanden und der Verhaltenskodex der EJB wurde erstellt. 2017 kam als Erweiterung das Schutzkonzept der EJB dazu.

Mehr Infos zu "Bei uns nicht!" unter praevention.ejb.de

B

Beratungsstellen

D

Dokumentation - Beobachtungsprotokoll

Es ist wichtig, Anhaltspunkte für einen Verdacht beziehungsweise die Verhaltensweisen, Handlungen oder Äußerungen des Mädchens oder des Jungen schriftlich so wortgenau wie möglich und in jedem Fall ohne Interpretation zu dokumentieren. Für eine Gefährdungseinschätzung, für spätere arbeitsrechtliche Konsequenzen oder auch für strafrechtliche und zivilrechtliche Auseinandersetzungen stellen frühzeitige Aufzeichnungen wertvolle Hinweise zur Rekonstruktion des Missbrauchsgeschehens dar. Darüber hinaus hilft es die eigenen Gedanken zu reflektieren.

Die Dokumentation, das Beobachtungsprotokoll, muss sicher aufbewahrt werden. Es muss unbedingt vor unbefugter Einsichtnahme geschützt werden. Bei einer möglichen Weitergabe von Informationen ist stets die Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu beachten. 

Was genau im Protokoll dokumentiert werden soll, findest Du im Download-Bereich.

E

E.R.N.S.T.-Schema

Überlegtes Handeln setzt dann ein, wenn Mitarbeitende sich in ihrem Handeln sicher fühlen. Dabei soll das leicht zu merkende E.R.N.S.T-Schema helfen. Es dient als Krisenplan und wurde in der Arbeit mit Jugendlichen gemäß dem Motto „Wenn es ernst wird, mache E.R.N.S.T“ entwickelt.

Die Vorgehensweise:

E Erkennen

R Ruhe bewahren

N Nachfragen

S Sicherheit herstellen

T Täter stoppen

G

Grenzverletzungen

Von Grenzverletzungen wird gesprochen, wenn Personen mit ihrem Verhalten zufällig oder aus Versehen persönliche Grenzen gegenüber Kindern und Jugendlichen überschreiten.

Im (pädagogischen) Alltag sind Grenzverletzungen nicht immer zu vermeiden. Aber: zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen können besprochen und berichtigt werden und sind im alltäglichen Miteinander korrigierbar.

K

Krisenplan im Mitteilungsfall

"Hilfe, ich habe einen Fall, ein Opfer hat sich mir mitgeteilt!"

Folgende Schritte sollen Orientierung bieten:

  • Ruhe bewahren.
  • Den Kindern oder Jugendlichen zuhören, Glauben schenken und sie ermutigen.
  • Eigene Gefühle klären.
  • Aussagen und Situationen protokollieren (Dokumentation!).
  • Nichts versprechen, was nicht auf alle Fälle gehalten werden kann. Keine Entscheidung über den Kopf des Kindes oder Jugendlichen hinweg fällen.
  • Verbündete suchen, z. B. Vertrauenspersonen fragen, Beratung durch Fachberatungsstellen.
  • Eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren.
  • Internen Krisenplan in Gang setzen (zunächst Leitung informieren!).
     

Auf keinen Fall:

  • sofort die Eltern der/des Betroffenen informieren (ist Aufgabe beim internen Krisenplan)!
  • den vermuteten Täter oder die vermutete Täterin informieren!
  • Ein gemeinsames Gespräch mit Betroffenen und mutmaßlicher Täterin/mutmaßlichen Täter initiieren!
  • sofort die Polizei einschalten!

K

Krisenplan im Verdachtsfall

"Ich habe so ein komisches Gefühl, ich habe einen Verdacht."

Folgende Schritte sollen Orientierung bieten:

  • Ruhe bewahren.
  • Überlegen, woher kommt der Verdacht.
  • Anhaltspunkte für den Verdacht aufschreiben (Dokumentation).
  • Eigene Gefühle, die durch den Verdacht ausgelöst werden, erkennen und benennen
  • Überlegen, wo Unterstützung geholt werden kann.
  • Kontaktaufnahme zur Vertrauensperson im Dekanat oder Verband.
  • Verbündete suchen, wie Kolleginnen und Kollegen und andere Mitarbeitende.
  • Gesprächsangebote machen! Gegebenenfalls sich den Kindern und Jugendlichen als Gesprächspartner_in zur Verfügung stellen, allgemein und offen. Aber auch akzeptieren, wenn es abgelehnt wird.
  • Sich, unterstützt durch die Vertrauenspersonen, professionelle Hilfestellung holen. Eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren.

 

Auf keinen Fall:

  • sofort die Familie informieren!
  • den vermuteten Täter oder die vermutete Täterin informieren!
  • sofort die Polizei einschalten!

N

Nähe und Distanz

Jeder Mensch braucht Nähe und jeder Mensch hat individuelle Grenzen. Die Aufgabe von Jugendleiter_innen und Teamer_innen ist es zum einen die eigenen Grenzen reflektieren und zum anderen die Grenzen von Teilnehmenden wahrnehmen und respektieren.

Gerade in der pädagogischen Arbeit ist ein verlässlicher und guter Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wichtig. Dazu kann auch Körperkontakt gehören, wie ein Handschlag, Umarmungen zur Begrüßung/Verabschiedung oder Ähnliches. Allerdings ist es eine Frage der Wertschätzung und der Verantwortung sich selbst und den Mitmenschen gegenüber, im eigenen Verhalten darauf zu achten, was der_dem Anderen (und mir selbst) gut tut. Dazu gehört auch zu überlegen, welche Rolle ich als Mitarbeitende_r habe, worin die Motivation des konkreten Handels liegt und wo sichtbare und unsichtbare Grenzen überschritten werden.

S

Schutzkonzept "Bei uns nicht"

2003 entstand das Aktionsprogramm der Evangelischen Jugend in Bayern "Bei uns nicht!" zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Ein darauf aufbauendes Schutzkonzept wurde 2017 entwickelt. Die Evangelische Jugend in Bayern gestaltet ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter der Berücksichtigung ihres Schutzkonzeptes.

Die Schwerpunkte des Schutzkonzeptes und jeweils eine kurze Erklärung findest Du im Download-Bereich.

S

Sexuelle Übergriffe

Sexuelle Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch ihre Massivität und/oder Häufigkeit und passieren nicht aus Versehen. Sie sind immer ein persönliches Fehlverhalten und kein „Kavaliersdelikt“, sondern eine Form von Machtmissbrauch und Ausdruck einer respektlosen Haltung gegenüber anderen. Häufig besteht auch ein fließender Übergang zwischen sexuellen Übergriffen und dem strafrechtlich relevanten sexuellen Missbrauch.

S

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder Jugendlichen vorgenommen wird, oder die ein Kind oder Jugendlicher an sich oder Dritten vornehmen muss und der sie nicht wissentlich oder frei zustimmen können. Täter bzw. Täterin nutzen die Macht- und Autoritätsposition aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes/Jugendlichen zu befriedigen.

nach Bange/Deegener, 1996

T

Täterstrategien

Der sexuelle Übergriff ist in der Regel keine spontane Handlung, sondern geplant und vorbereitet. Dazu werden bestimmte Strategien eingesetzt. Alle haben jedoch das gleiche Ziel, nämlich die Wahrnehmung und das Verhalten des Opfers und seines Umfeldes zu manipulieren und zu steuern.

T

Täter_innen

Etwa 50 bis 75 Prozent der Täter_innen sind nahe Bekannte oder Verwandte ihrer Opfer: Väter, Onkel, Tanten, Jugendleiter usw. Etwa 80 bis 90 Prozent sind Männer. Etwa 10 bis 20 Prozent sind Frauen.

Die wenigsten Täter_innen sind auf den ersten Blick als solche erkennbar, meistens sind sie nett und unauffällig. Außerdem lässt sich festhalten, dass Täter_innen aus allen Milieus und aus allen Altersgruppen kommen. Ein Drittel der Täter_innen ist unter 21 Jahren. Der größte Teil sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet im sozialen Nahraum statt. Studien belegen, dass es drei unterschiedliche Täter_innengruppen gibt: Fremde, Bekannte und Verwandte.

Der deutlich größere Teil der Mädchen und Jungen wird im sozialen Nahfeld, d.h. von bekannten Personen, die nicht zur Familie gehören missbraucht. Dies können Bekannte oder Freunde der Familie, aber auch Nachbar_innen, Lehrer_innen, Gruppenleiter_innen, Pfarrer_innen, Ärzt_innen, Erzieher_innen u. Ä. sein.

V

Verhaltensänderungen bei Teilnehmenden

V

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend Bayern ist als eine Selbstverpflichtungserklärung für alle Mitarbeitenden (ehrenamtlich oder hauptberuflich) zu verstehen. Ziel ist es, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und zur Reflexion des eigenen Verhaltens anzuregen. Darüber hinaus soll der Verhaltenskodex bei den Vorbereitungen von Angeboten besprochen und aus ihm Regeln für die organisatorische und inhaltliche Gestaltung abgeleitet werden.

Alle Mitarbeitende sollen auf den Verhaltenskodex und seine Bedeutung hingewiesen werden und den Kodex unterschreiben, z. B. im Rahmen der Mitarbeitendenausbildung.

Gesamten Verhaltenskodex lesen

V

Vertrauenspersonen

Im Schutzkonzept der Evangelischen Jugend Bayern ist festgelegt, dass Dekanate und Leitungsgremien der Mitgliedsverbände eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennt. Diese Vertrauenspersonen sind zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt geschult und besitzen ein fachliches Grundwissen, dass es ihnen ermöglicht, kritische Situationen einzuschätzen und mit Krisen umzugehen. Sie sind in der Lage, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu holen und zu organisieren. Sie wissen aber auch um die Grenzen ihrer Fachlichkeit und werden nicht therapeutisch tätig. Neben der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Einführungsseminar, werden die Vertrauenspersonen dazu angehalten, sich jährlich in einer thematischen Fortbildung weiter zu qualifizieren.